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Adoptionen
Adoptionen in der Schweiz
Voraussetzungen einer Adoption in der Schweiz
- 1-jähriges Pflegeverhältnis (Hausgemeinschaft)
zwischen Kind und adoptierender Person - 5 Jahre Heirat oder zurückgelegtes 35. Altersjahr beider Partner
- 16 Jahre Altersunterschied zwischen Kind und adoptierender Person
- Zustimmung der Eltern des Kindes
- Zustimmung des urteilsfähigen Kindes, d.h. ab dem 14. (10.) Altersjahr
Wenn Sie die vorgenannten Fristen erfüllen, können Sie ein Gesuch um Adoption Ihres Pflegekindes bei der Vormundschaftsbehörde Ihres Wohnsitzes stellen.
Bitte sprechen Sie vorher auch mit dem Vormund des Kindes.
Wirkungen einer Adoption
Das Adoptivkind erhält die Rechtsstellung eines leiblichen Kindes.
Daraus ergibt sich Folgendes:
Es entstehen die familienrechtliche Unterhaltspflicht, die Verwandtenunterstützungspflicht und das gegenseitige Erbrecht.
Das Adoptivkind erhält den Familiennamen der adoptierenden Personen
und es kann ihm ein neuer Vorname gegeben werden.
Wenn das Adoptivkind unmündig ist, erhält es das Bürgerrecht der adoptierenden Personen Das Kindesverhältnis zu den leiblichen Eltern des Adoptivkindes erlöscht. Die Adoption ist unwiderruflich.
