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Neuer Finanzausgleich
Der Finanzausgleich sorgt dafür, dass alle Gemeinden über genügend Mittel verfügen, um ihre Grundaufgaben mit einem vertretbaren Steuerfuss wahrnehmen zu können. Die bisherige Finanzausgleichsordnung wurde vor über vierzig Jahren erlassen und seither fortwährend angepasst. Dieses gewachsene System weist unbestrittene Mängel auf und widerspricht zum Teil den heute geltenden Grundsätzen eines zeitgemässen Finanzausgleichs.
Das neue Finanzausgleichsgesetz beseitigt die Schwächen der geltenden Ordnung und fördert die bedarfsgerechte und sparsame Nutzung der Steuergelder. Es schafft die Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb zwischen Gemeinden.
Der Kantonsrat hat das neue Finanzausgleichsgesetz am 12. Juli 2010 mit 134 zu 16 Stimmen bei 9 Enthaltungen beschlossen. Dem Entscheid des Kantonsrates wurde mittels Referendum ein Gegenvorschlag entgegengestellt.
Am 15. Mai 2011 hat das Zürcher Stimmvolk dem Finanzausgleichsgesetz mit 73.7 % zugestimmt. Der Gegenvorschlag wurde abgelehnt.
