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Geburt/Vaterschaftsanerkennung im Ausland


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Geburt/Vaterschaftsanerkennung
im Ausland

Erkundigen Sie sich bei der für den Geburtsort Ihres Kindes zuständigen Schweizer Vertretung darüber, welche Formalitäten nach der Geburt zu erledigen sind, damit die Geburtsmeldung auf amtlichem Weg in die Schweiz gelangt. (Art. 39 ZStV)

Die Kindeseltern sind miteinander verheiratet:

Ist mindestens ein Elternteil Schweizer Bürger, ist dafür zu sorgen, dass eine Geburtsurkunde (im Original) an die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland geschickt oder dort abgegeben wird. Die Geburtsurkunde ist beim Zivilstandsamt des Geburtsortes Ihres Kindes erhältlich. Die Schweizer Vertretung wird die Geburtsurkunde gegebenenfalls übersetzen, beglaubigen und an die Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen Ihres Heimatkantons weiterleiten, damit die Geburt im schweizerischen Standesregister eingetragen werden kann. 

Geben Sie auf jeden Fall immer Ihren Heimatort, die aktuelle sowie die zum Zeitpunkt der Geburt gültige Wohnadresse an.

Die Kindeseltern sind NICHT miteinander verheiratet:

Ist ein Elternteil ausländischer Staatsangehöriger, sind zusätzlich zur Geburts- und Anerkennungsurkunde des Kindes (im Original) auch sämtliche Dokumente des ausländischen Elternteils (siehe Wegleitung) einzureichen. Welche Dokumente benötigt werden, klären Sie bitte direkt mit der zuständigen Schweizer Vertretung ab. Die Schweizer Vertretung wird die eingereichten Dokumente gegebenenfalls übersetzen, beglaubigen und an die Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen Ihres Heimat-kantons weiterleiten, damit die Geburt im schweizerischen Standesregister eingetragen werden kann.

Geben Sie auf jeden Fall immer Ihren Heimatort sowie die aktuelle Wohnadresse an.

Ausnahme

War die Vorsprache auf der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausnahmefall nicht möglich, nehmen Sie umgehend nach Ihrer Rückkehr in die Schweiz mit der Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen Ihres Heimatkantons Kontakt auf.

Heimatkanton Zürich
Direktion der Justiz und des Innern, Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Zivilstandswesen. Beachten Sie, dass ausländische Urkunden von unserer Amtsstelle nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen direkt von den betroffenen Personen entgegengenommen werden. Liegen sämtliche benötigten Dokumente vor, können wir Ihnen bei Leistung eines Kosten- vorschusses in der Höhe von CH Fr. 900.-- bis CH Fr. 1250.-- dabei behilflich sein, die Dokumente der Schweizer Vertretung im Ausland zu übermitteln, damit die Unterlagen ordnungsgemäss direkt vor Ort geprüft, beglaubigt und an die zuständige Behörde in der Schweiz weitergeleitet werden können.

Zuständige Abteilung, Kontakt
Arbeitshilfen & Mustervorlagen
Gesetzliche Bestimmungen
 




Gemeindeamt des Kantons Zürich, Feldstrasse 40, 8090 Zürich. T 043 259 83 30, F 043 259 84 31