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Ist mindestens ein Elternteil Schweizer Bürger, ist dafür zu sorgen, dass eine Geburtsurkunde (im Original) an die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland geschickt oder dort abgegeben wird. Die Geburtsurkunde ist beim Zivilstandsamt des Geburtsortes Ihres Kindes erhältlich. Die Schweizer Vertretung wird die Geburtsurkunde gegebenenfalls übersetzen, beglaubigen und an die Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen Ihres Heimatkantons weiterleiten, damit die Geburt im schweizerischen Standesregister eingetragen werden kann.
Geben Sie auf jeden Fall immer Ihren Heimatort, die aktuelle sowie die zum Zeitpunkt der Geburt gültige Wohnadresse an.
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