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Namensänderung im Ausland


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Namensänderung im Ausland

Ausländische Amtsstellen melden Zivilstandsereignisse den Behörden in der Schweiz meist nicht. Wir ersuchen Sie, auch in Ihrem eigenen Interesse, Ihre Namensänderung unverzüglich der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland zu melden. Falls nötig, sorgt diese für die Übersetzung und Beglaubigung der ausländischen Dokumente und leitet sie an die zuständigen Behörden in der Schweiz weiter. Melden Sie auf diesem Weg sämtliche im Ausland erfolgten Zivilstandsereignisse (Art. 39 ZStV).

Damit die im Ausland erfolgte Namensänderung auch in der Schweiz auf Ihre Gültigkeit geprüft werden kann, müssen Sie die Staatsangehörigkeit desjenigen Landes besitzen, in welchem die Namensänderung durchgeführt wurde. Dies ist mit Pass oder Staatsangehörigkeitsnachweis zu belegen.

Ausnahme

War die Vorsprache auf der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausnahmefall nicht möglich, nehmen Sie umgehend nach Ihrer Rückkehr in die Schweiz mit der Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen Ihres Heimatkantons Kontakt auf.

Heimatkanton Zürich
Direktion der Justiz und des Innern, Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Zivilstandswesen. Beachten Sie, dass ausländische Urkunden von unserer Amtsstelle nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen direkt von den betroffenen Personen entgegengenommen werden. Liegen sämtliche benötigten Dokumente vor, können wir Ihnen bei Leistung eines Kosten- vorschusses in der Höhe von CH Fr. 900.-- bis CH Fr. 1250.-- dabei behilflich sein, die Dokumente der Schweizer Vertretung im Ausland zu übermitteln, damit die Unterlagen ordnungsgemäss direkt vor Ort geprüft, beglaubigt und an die zuständige Behörde in der Schweiz weitergeleitet werden können.

Zuständige Abteilung, Kontakt
Arbeitshilfen & Mustervorlagen
Gesetzliche Bestimmungen
 




Gemeindeamt des Kantons Zürich, Feldstrasse 40, 8090 Zürich. T 043 259 83 30, F 043 259 84 31