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Ausländische Amtsstellen melden Zivilstandsereignisse den Behörden in der Schweiz meist nicht. Wir ersuchen Sie, auch in Ihrem eigenen Interesse, Ihre Namensänderung unverzüglich der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland zu melden. Falls nötig, sorgt diese für die Übersetzung und Beglaubigung der ausländischen Dokumente und leitet sie an die zuständigen Behörden in der Schweiz weiter. Melden Sie auf diesem Weg sämtliche im Ausland erfolgten Zivilstandsereignisse (Art. 39 ZStV).
Damit die im Ausland erfolgte Namensänderung auch in der Schweiz auf Ihre Gültigkeit geprüft werden kann, müssen Sie die Staatsangehörigkeit desjenigen Landes besitzen, in welchem die Namensänderung durchgeführt wurde. Dies ist mit Pass oder Staatsangehörigkeitsnachweis zu belegen.
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